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ASoK 9, September 2005, Seite 308

OGH: PV / lange Versicherungsdauer

1. Die Frage, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine von der Versicherten begehrte Leistung vorliegen, richtet sich auch nach dem EWR-Beitritt der Republik Österreich nach österreichischem Sachrecht. Im vorliegenden Fall ist maßgeblich, ob die Versicherte eine bestimmte Mindestanzahl von Versicherungsmonaten erworben hat, die "für die Bemessung der Leistung" zu berücksichtigen sind, wie § 253b Abs. 1 Z 2 lit. a ASVG in der hier noch anzuwendenden Fassung vor In-Kraft-Treten des Budget-Begleitgesetzes 2003 fordert. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob die Versicherte Versicherungsmonate dieser Qualität in Österreich oder in Deutschland zurückgelegt hat, sieht doch Art. 45 der VO (EWG) Nr. 1408/71 in seinem Abs. 1 vor, dass dann, wenn "nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Anspruchs auf die Leistungen" davon abhängt, dass Versicherungs- oder Wohnzeiten zurückgelegt worden sind, auch die nach den Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungs- oder Wohnzeiten wie eigene Versicherungszeiten berücksichtigt werden, soweit erforderlich und soweit keine zeitliche Überschneidung vorliegt.

2. Hat die Versicherte die...

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