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ASoK 9, September 2005, Seite 304

OGH: Entgelt

1. Ist eine Bestimmung in einer freien Betriebsvereinbarung, die auf eine Gehaltsanpassungsregelung im Rahmen einer fremden Bezugsordnung verweist, vernünftigerweise so auszulegen, dass sie nur so lange Bestand haben soll, als die betreffende Frage in einem eigenen Kollektivvertrag geregelt wird, so wird die Anwendbarkeit dieser Verweisungsklausel konsequenterweise mit In-Kraft-Treten dieses Kollektivvertrages obsolet.

2. An dieses den seinerzeitigen Parteien der freien Betriebsvereinbarung vernünftigerweise zu unterstellende Verständnis sind auch die einzelnen Arbeitnehmer gebunden, in deren Einzelarbeitsverträge der Inhalt der Betriebsvereinbarung als solcher erkennbar eingeflossen ist. - (§ 3 Abs. 1 ArbVG)

"Der 8. Senat des Obersten Gerichtshofs ließ es in einer jüngeren Entscheidung (8 ObA 61/97x = DRdA 1999/4 [Runggaldier]) dahingestellt, ob die Auffassung, dass vorkollektivvertragliche günstigere Einzelabreden im Fall des Ausschlusses des Günstigkeitsprinzips durch die Kollektivvertragsparteien den zwingenden Normen des Kollektivvertrags weichen müssen, aufrechtzuerhalten sei. Er bekräftigte allerdings unter Hinweis auf 9 ObA 602/92 (= SZ 65/163 = Runggaldier, RdW 1993, 78 = DRdA 1993/78 =...

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