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ASoK 9, September 2005, Seite 302

OGH: Arbeitsvertrag / Abfertigung

Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch eine mehr als 20-jährige ununterbrochene Beschäftigung als Lehrbeauftragte an einer Universität, die zusätzlich in den Universitätsbetrieb S. 303eingebunden ist und dabei über die Lehraufträge hinaus Dienstleistungen erbringt, ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet wird, das einen Abfertigungsanspruch entstehen lässt. - (§ 84 Abs. 4 VBG)

"Ob die tatsächlich geleisteten (und entgegengenommenen) Tätigkeiten über die Pflichten aus den Lehraufträgen hinausgingen, ist für die letzten Jahre vor dem Pensionsantritt nach den Bestimmungen des UOG 1993 zu beurteilen. Nach dessen § 30 Abs. 3 umfassen die Aufgaben von Lehrbeauftragten (ausschließlich) die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Abhaltung von Prüfungen im Rahmen der durchgeführten Lehrveranstaltungen sowie die Mitwirkung bei Evaluierungsmaßnahmen. Nach § 30 Abs. 7 UOG 1993 beträgt das Höchstmaß für remunerierte Lehraufträge für Lehrveranstaltungen aus einem wissenschaftlichen Fach sechs Wochenstunden im Semester. Nach den ausdrücklichen Erklärungen des Gesetzgebers (EB RV 1125 BlgNR 18. GP, 56) sei diese Obergrenze angesichts der Erfahrungen mit dem Problem der so genannten ‚Existe...

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