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ASoK 9, September 2005, Seite 302

OGH: Pflegegeld OÖ

Der OGH stellt gemäß Art. 89 Abs. 2 B-VG (Art. 140 Abs. 1 und 4 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, in § 3 Abs 2 Z 2 des oberösterreichischen Pflegegeldgesetzes, LGBl. Nr. 64/1993, in der Fassung des Landesgesetzes, mit dem das oberösterreichische Pflegegeldgesetz geändert wird (oberösterreichische Pflegegeldgesetz-Novelle 2002), LGBl. Nr. 155/2001, die Wortfolge "oder von Vorschriften einer Vertragspartei des EWR - Abkommens" als verfassungswidrig aufzuheben. - (§ 3 Abs. 2 oberösterreichisches Pflegegeldgesetz)

"Der Pflegegeldanspruch der Klägerin kann sich daher nur gegen das Land richten und ist nach dem OÖPGG zu beurteilen, das jedoch in § 3 Abs. 2 Z 2 für den Fall des Anspruchs auf eine Pension oder eine gleichartige Leistung aufgrund von Vorschriften einer Vertragspartei des EWR-Abkommens einen Ausschluss vorsieht. Da diese Bestimmung auf die Klägerin anzuwenden ist, liegt die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Präjudizialität vor. Im Rechtsmittelverfahren ist nicht strittig, dass die Klägerin zwar einen Anspruch auf eine deutsche Rente hat, allerdings nicht auf Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung. Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin und hat ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Österr...

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