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Illegale Ausländerbeschäftigung: Wesentlicher Einfluss eines ausländischen Gesellschafters auf die Geschäftsführung
• Illegale Ausländerbeschäftigung: Wesentlicher Einfluss eines ausländischen Gesellschafters auf die Geschäftsführung (§ 4 Abs. 2 AuslBG)
, ARD 5610/3/2005.
Der Umstand, dass einem an der KEG zu 45 % beteiligten Komplementär nach dem Gesellschaftsvertrag die rechtliche Möglichkeit zukommt, durch sein Vetorecht bei Gesellschafterbeschlüssen Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen, reicht allein nicht aus, um davon auszugehen, dass er auch tatsächlich persönlich einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausübt.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass das AuslBG kürzlich neuerlich geändert wurde (BGBl. I Nr. 101/2005). Mit dem Argument der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hat der Nationalrat am zwei beachtenswerte Änderungen beschlossen, die beide ab gelten sollen (RV 948, AB 1011 BlgNR 22. GP):
Änderung des § 2 Abs. 4 AuslBG: Die dort angeführten Personengesellschafter dürfen vorläufig tätig werden, wenn das AMS binnen drei Monaten noch keinen Feststellungsbescheid erlassen hat.
Änderung des § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG: Arbeitnehmerähnliche durften bisher legal tätig werden, wenn sie über eine Gewerbeberechtigung verfügt haben. Eine solche Gewerbeberechtigung soll künftig aber nicht mehr ausreichen, wobei im Üb...