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ASoK 9, September 2005, Seite 296

Haftung des Arbeitgebers für Steuerschaden

Dr. Wolfgang Höfle

Haftung des Arbeitgebers für Steuerschaden

, infas 4/2005, 101-103.

Vorbemerkung zum Sachverhalt: Der Arbeitnehmer wurde ungerechtfertigt entlassen und bekam daher eine Nachzahlung für ca. vier Jahre (Kündigungsanfechtung eines begünstigten Behinderten). Der Arbeitnehmer machte nun geltend, dass er dadurch, dass er seine Bezüge in rechtswidriger Weise nachgezahlt bekommen habe, einen Steuerschaden erlitten habe, weil für seine Bezüge bei laufender Auszahlung weniger an Steuern zu bezahlen gewesen wären. Der Arbeitgeber hat dieses Vorbringen nicht bekämpft, sondern lediglich mangelndes Verschulden geltend gemacht.

Der OGH hat im konkreten Fall festgestellt, dass das Verhalten des Arbeitgebers schuldhaft war, und der Arbeitnehmer erhielt den Steuerschaden zugesprochen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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