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Aufgriffsobliegenheit nach unwirksamen Kündigungen
• Aufgriffsobliegenheit nach unwirksamen Kündigungen
und , 8 ObA 25/05t, ARD 5609/9+10/2005.
Während in einem Fall fünf Monate vom OGH als ausreichend angesehen wurden, hat er in einem anderen Fall "nahezu sechs Monate" als nicht mehr fristgerecht angesehen. Die in der Praxis und teilweise auch in der Literatur anzutreffende Meinung, dass die Rechtsunwirksamkeit von Kündigungen binnen sechs Monaten geltend zu machen ist, wird von der Rechtsprechung somit nahezu bestätigt.