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Verlängerung der Rahmenfristerstreckung bei selbständiger Erwerbstätigkeit
• Verlängerung der Rahmenfristerstreckung bei selbständiger Erwerbstätigkeit (§ 15 Abs. 5, § 80 Abs. 10 AlVG)
BGBl. I Nr. 102/2005.
Die Regelung, die Ende 2005 auslaufen sollte, wurde neuerlich um ein Jahr verlängert.