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ASoK 9, September 2005, Seite 296

Versicherungspflicht "neuer" Selbständiger - verspäteter Leistungsbeginn verfassungswidrig

Dr. Wolfgang Höfle

Versicherungspflicht "neuer" Selbständiger - verspäteter Leistungsbeginn verfassungswidrig (§ 2 Abs. 1 Z 4, § 54 GSVG)

, ARD 5608/14/2005.

Dass Leistungsansprüche in der Krankenversicherung frühestens mit dem Tag der Anmeldung zustehen, obwohl die Beitragspflicht bereits rückwirkend mit dem Beginn jenes Kalenderjahres beginnt, in dem das Einkommen die Versicherungsgrenze überstiegen hat, ist verfassungswidrig.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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