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ASoK 9, September 2005, Seite 295

Keine SV-Beiträge für Urlaubsersatzleistung bei Übertragung des Resturlaubs auf neuen Arbeitgeber

Dr. Wolfgang Höfle

Keine SV-Beiträge für Urlaubsersatzleistung bei Übertragung des Resturlaubs auf neuen Arbeitgeber (§ 49 ASVG)

, ARD 5605/10/2005.

Die Übertragung eines gegen den bisherigen Arbeitgeber bestehenden Resturlaubsanspruches bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber anstelle der Zahlung einer Urlaubsersatzleistung ist grundsätzlich nicht verboten und widerspricht nicht dem für die Wirksamkeit eines Vergleichs über unverzichtbare Ansprüche maßgeblichen Günstigkeitsprinzip. Wurden per Bescheid einer GKK dennoch SV-Beiträge für eine Urlaubsersatzleistung unter Hinweis auf das "Anspruchsprinzip" nachgefordert, ist der Bescheid rechtswidrig.

Anmerkung: Bei diesem Verfahren hätten wohl viele damit gerechnet, dass der VwGH der Rechtsansicht der Gebietskrankenkasse folgen würde, nämlich dass auf unabdingbare Ansprüche gegenüber einem Arbeitgeber nicht verzichtet werden kann (vgl. § 12 UrlG). S. 296Der VwGH hat sich bei seiner Entscheidung wesentlich auf OGH 9 ObA 142/99v vom gestützt; in dieser Entscheidung ging es m. E. aber um eine andere Rechtsfrage, nämlich unter welchen Voraussetzungen bei einem Vergleich (zur Bereinigung strittiger Ansprüche) auf an sich zwinge...

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