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SWI 9, September 2022, Seite 478

EuGH: Verhältnismäßigkeit bei fehlerhafter Beurteilung innergemeinschaftlicher Umsätze

Mit Urteil vom , B., C‑696/20, entschied der EuGH über ein Vorentscheidungsersuchen des polnischen Naczelny Sąd Administracyjny (Oberstes Verwaltungsgericht) betreffend die Auslegung von Art 41 MwStSyst-RL sowie der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität. Die Vorlagefrage stellt sich iZm einem Verfahren zwischen B. und der polnischen Steuerverwaltung.

B. ist eine Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, deren Tätigkeiten in diesem Mitgliedstaat der Mehrwertsteuer unterliegen. Im April 2012, dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Zeitraum, war sie auch in Polen mehrwertsteuerrechtlich registriert. In diesem Zeitraum nahm B. an Kettenumsätzen teil, die dieselben Gegenstände betrafen und an denen mindestens drei Wirtschaftsteilnehmer mitwirkten. Die Beförderung der Gegenstände erfolgte unmittelbar von dem in einem Mitgliedstaat ansässigen ersten Lieferer der Kette an den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen letzten Wirtschaftsteilnehmer in der Lieferkette. B. fungierte als Vermittlerin zwischen dem Lieferer und dem Empfänger. Genauer gesagt erwarb B. Gegenstände von der Gesellschaft BOP mit Sitz in Polen unter Angabe ihrer polnischen Mehrwertsteu...

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