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ASoK 9, September 2005, Seite 289

Unterweisung nach Arbeitnehmerschutzgesetz

Was ist in der Praxis zu beachten?

Dr. Hans Trattner

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 i. d. g. F., sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer zu unterweisen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 14 ASchG.

Verpflichtung zur Unterweisung

Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.

Wann hat die Unterweisung zu erfolgen?

Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen

1. vor Aufnahme der Tätigkeit,

2. bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,

3. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,

4. bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,

5. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und

6. nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.

Unterweisung - arbeitsplatzbezogen

Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Sie muss an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an die Entstehung neuer Gefahren angepasst sein. Die Un...

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