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ASoK 3, März 2002, Seite 104

VwGH: Kommanditist / Notstandshilfe

S. 104Einkünfte eines Versicherten als Gesellschafter (Kommanditist) sind auf die Notstandshilfe anzurechnen. Die Anrechnung i. S. d. § 36 a AlVG hat für den Zeitraum zu erfolgen, in dem dies auch steuerrechtlich erfolgt. - (§ 36 a AlVG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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