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ASoK 9, September 2006, Seite 353

Nebenberufliche Vermittlertätigkeit

Dr. Wolfgang Höfle

Nebenberufliche Vermittlertätigkeit (§ 4 Abs. 4 ASVG; § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)

Referentenbesprechung vom im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger.

Sachverhalt: Ein Bankinstitut bedient sich zur Geschäftsanbahnung und -vermittlung (Kredite, Veranlagungen) externer Personen. Dabei handelt es sich sowohl um Angestellte (z. B. von Versicherungsunternehmen) als auch um Pensionisten. Der Vermittler stellt die Verbindung zwischen potenziellen Kunden und der Bank her. Bei Zustandekommen eines Geschäftsabschlusses in den Räumlichkeiten und vor den Sachbearbeitern der Bank fließt an den "Vermittler" eine Provision in Höhe eines Promillesatzes des Volumens. Die Vermittlertätigkeiten der externen unselbständig erwerbstätigen Angestellten erfolgt nicht mit Wissen bzw. Duldung von deren Dienstgeber. Diese Tätigkeit kann nur eine einmalige sein, aber auch wiederkehrend erfolgen. Die Willensgebung hierfür obliegt dem "Vermittler" selbst. Die Bank erteilt weder Weisungen noch stellt sie Betriebsmittel zur Verfügung. Es handelt sich um ein mündliches Anbahnungsgespräch, welches nicht in den Bankräumlichkeiten stattfindet.

Fragestellung: Liegt ein freies Dienstverhältnis zur Bank vor?

Lösung: Wird von einer Person fü...

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