Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2008, Seite 018

EuGH: Deutsche Überstundenvergütung für Beamte diskriminiert Frauen

Die Vergütung von Mehrarbeit zu einem niedrigeren Satz als dem, der für reguläre Arbeitsstunden gilt, kann eine europarechtlich unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen. Der EuGH gelangt hinsichtlich einer entsprechenden Vorschrift im deutschen Beamtendienstrecht zu dem Ergebnis, dass die niedrigere Vergütung von Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Beamter über seine individuelle Arbeitszeit hinaus bis zur Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Beamten leistet, gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verstößt, wenn diese Ungleichbehandlung erheblich mehr Frauen als Männer betrifft und nicht durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (, Ursula Voß).

Daten werden geladen...