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ASoK 1, Jänner 2008, Seite 014

Neue Lehrberufe

Administrative Änderungen in der Lehrberufsliste

Dr. Manfred Pichelmayer

Durch die Änderung der Lehrberufsliste ergeben sich für einzelne Lehrberufe kasuistische Übergangsregelungen, deren Beachtung für Lehrbetriebe von Bedeutung ist. Neben gendergerechten Formulierungen und der Aufhebung einzelner Lehrberufe besteht nun auch die Möglichkeit, Lehrzeiten anzurechnen, die in Lehrberufen zurückgelegt wurden, die nicht aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) erlassen wurden. Die Änderungen sind in der Verordnung des BMWA, BGBl. II Nr. 187/2007, enthalten.

1. Neuerungen seit

Die nachfolgend dargestellten Änderungen der Lehrberufsliste sind mit in Kraft getreten:

1.1. Bautechnischer Zeichner

In der Lehrberufsliste wird die Bezeichnung für den Lehrberuf "Bautechnischer Zeichner" in die Bezeichnung "Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin" geändert und lauten die diesbezüglichen Bestimmungen wie folgt (es kommt hier zu einer gendergerechten Formulierung; es gilt daher folgende Formulierung und Anrechnung der Lehrzeiten):


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Lehrberuf Lehrzeit in Jahren
Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin 3
Verwandter Lehrberuf Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf
...




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