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ASoK 4, April 2012, Seite 151

I. Regierungsvorlage betreffend ein 1. Stabilitätsgesetz 2012

Mit dem Ziel, Strukturmaßnahmen zu setzen, die eine Entlastung des Staatshaushalts erreichen („Konsolidierungspaket 2012 bis 2016“), soll eine Reihe von Bundesgesetzen geändert werden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind in der gegenständlichen Regierungsvorlage zu einem 1. StabG 2012 (RV 1680 BlgNR. 24. GP) die Änderungen im PKG von Interesse.

Mit dem neu geschaffenen § 48b PKG soll zur Abfederung der in den letzten Jahren aufgrund der negativen Entwicklung auf den Kapitalmärkten vorgenommenen Pensionskürzungen die Möglichkeit bestehen, auf das Modell einer Vorwegbesteuerung umzusteigen. Nach einem schriftlichen Antrag gegenüber der Pensionskasse wird das zum vorhandene Deckungskapital aus Arbeitgeberbeiträgen pauschal mit 25 % bzw. 20 % Einkommensteuer (wenn die Monatsbruttopension im Kalenderjahr 2011 durchschnittlich 145 Euro nicht übersteigt) belastet. Aus dem danach verbleibenden Kapital wird eine neue Rente berechnet, die nach den gleichen Regeln wie eine Rente aus Arbeitnehmerbeiträgen besteuert wird. Der Antrag auf Einhebung der pauschalen Einkommensteuer soll bei der Pensionskasse bis zum gestellt werden können. Von dieser Möglichkeit soll bei einer Pensionskassenzusage ohne unbeschr...

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