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ASoK 4, April 2012, Seite 150

1. Stabilitätsgesetz 2012 – Vorwegbesteuerung von Pensionskassenleistungen

Regierungsvorlage zum 1. StabG 2012, 1680 BlgNR 24. GP.

In der angeführten Regierungsvorlage findet sich auch eine Änderung des PKG, die als steuerliche Kompensationsmaßnahme für die verstärkte Kürzung von Pensionskassenleistungen gedacht ist und im Erstentwurf des Gesetzes noch nicht enthalten war.

Demnach können sich Personen, die zum einen Anspruch auf eine Pensionskassenrente aus Arbeitgeberbeiträgen aufgrund einer beitragsorientierten Zusage haben, und solche, die bis Ende 2012 das 60. Lebensjahr vollenden und eine entsprechende Anwartschaft haben, bis für eine pauschale Vorwegbesteuerung entscheiden, wenn der zur Ermittlung der erwarteten Rentenleistung verwendete Rechnungszins am oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 3,5 % ausmacht. Die pauschale Einkommensteuer, die nach einem solchen Antrag von der Pensionskasse bis an das Betriebsfinanzamt abzuführen ist, beträgt 25 % bzw. – wenn bei bereits Leistungsberechtigten die Jahresbruttopension aus der Pensionskasse im Jahr 2011 2.000 Euro nicht übersteigt – 20 % der ausgewiesenen Deckungsrückstellung (= das auf dem persönlichen Pensionskonto vorhandene Guthaben, das aus der Summe der Beiträge, abzüglich Kosten, Versicherun...

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