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Verspätete Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe setzt die rechtzeitigen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und deren Nachweis durch Vorlage der entsprechenden Untersuchungsbestätigungen voraus. Anspruch in voller Höhe besteht trotzdem, wenn die Gründe für eine verspätete Untersuchung nicht von den Eltern zu vertreten sind. Ob ein solcher Grund vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung und kann normalerweise nicht mehr vor dem OGH behandelt werden. In Ausnahmefällen schreitet der OGH jedoch korrigierend ein ().
Sachverhalt
Die Mutter bezog für ihre am geborene Tochter vom bis einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Unstrittig wurde die fünfte, spätestens im 14. Lebensmonat vorzunehmende Untersuchung, verspätet erst am vorgenommen. Der Nachweis dieser Untersuchung wurde der ÖGK am übermittelt. Die Tochter wurde seit der Geburt von einem Facharzt behandelt, der auch sämtliche Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vornahm. Beide Eltern hatten ein besonderes Vertrauensverhältnis zu diesem Arzt. Aus medizinischen Gründen setzte der Arzt die fünfte Untersuchung möglichst zum Ende der im Gesetz angegebenen Frist (das wäre zur Vollendung des 14. Lebensmonats am gewesen) ...