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Zeitlich unbegrenzt steuerfreie Taggelder laut Kollektivvertrag laufen aus
• Zeitlich unbegrenzt steuerfreie Taggelder laut Kollektivvertrag laufen aus (§ 26 Z 4 vierter Satz EStG)
u. a., V 111/05 u. a.
Die deutliche Besserstellung von Taggeldern, die aufgrund von Kollektivverträgen bezahlt werden, gegenüber jenen nach der allgemeinen Regelung des § 26 Z 4 EStG wird wegen Gleichheitswidrigkeit mit Ablauf des aufgehoben. Die bisherige Regelung ist insoweit bedenklich, als sie es zulässt, unter dem Titel Reisekostenersatz Beträge zuzuwenden, denen - auch bei typisierender Betrachtung - keine entsprechenden Verpflegungsmehraufwendungen gegenüberstehen. Der Umstand, dass es durch den Gleichklang von arbeitsrechtlichem und steuerrechtlichem Dienstreisebegriff zu Vereinfachungen für die Finanzverwaltung und die Arbeitgeber kommt, rechtfertigt für sich allein nicht eine deutliche steuerliche Privilegierung von Bezugsteilen bestimmter Arbeitnehmergruppen.