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Wegzugsbesteuerung auch ohne Verlust des deutschen Besteuerungsrechts
Der BFH hat mit Urteil vom , I R 30/19, entgegen gewichtigen Stimmen in der Literatur, ausgesprochen, dass jeder Ersatztatbestand des § 6 Abs 1 Satz 2 Nr 1 bis 4 dAStG einzeln zu prüfen ist. Damit löst etwa die unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften an eine in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person die Wegzugsbesteuerung selbst dann aus, wenn das Vermögen der Gesellschaft überwiegend aus in Deutschland belegenen Immobilien besteht und Deutschland das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven nicht verliert. Dorn/Niesmann (Blog Handelsblatt ) weisen zutreffend darauf hin, dass Steuerpflichtige in der Praxis nicht nur die erb- und schenkungssteuerlichen Folgen unentgeltlicher Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, sondern auch die ertragsteuerlichen Folgen an nicht in Deutschland – und damit etwa auch in Österreich – ansässige Personen beachten und nach Möglichkeit durch entsprechende Gestaltungen die ungewünschten steuerlichen Folgen verhindern sollten, etwa durch die Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vor der unentgeltlichen Übertragung.