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ASoK 11, November 2006, Seite 402

"Überflüssige" Gewerbeberechtigung und anwendbarer Kollektivvertrag

Entscheidungsbesprechung zu

Mag. Monika Schwaighofer

In obiger Entscheidunghat der OGH festgehalten, dass im ungegliederten Mischbetrieb, in dem ein Teil der unternehmerischen Tätigkeit kollektivvertragsunterworfen, der wirtschaftlich bedeutsamere Teil der Tätigkeit aber kollektivvertragsfrei ist, die Kollektivvertragsunterworfenheit für den Gesamtbetrieb wirkt. Fraglich ist, ob dies auch im Fall nur "bevorrateter" Gewerbeberechtigungen gilt.

1. Der entschiedene Sachverhalt

Der entschiedene Sachverhalt dreht sich um einen Mischbetrieb: Ein gemeinnütziger Verein betreibt ein Studentenheim und ein Hotel, die eine organisatorische Einheit bilden, der Hotelbetrieb hat aber nur sehr untergeordnete Bedeutung für den Betrieb. Alle Mitarbeiter sind in beiden Bereichen tätig. Der Verein verfügt über eine Gewerbeberechtigung für den Hotelbetrieb.

Der Bereich "Hotel" ist kollektivvertragsunterworfen, der Bereich "Studentenheim" nicht. Der klagende Mitarbeiter hatte Ansprüche aus dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe geltend gemacht. Zu klären war daher zunächst die Frage, ob dieser Kollektivvertrag in einem Betrieb, der mit seiner überwiegenden Tätigkeit keinem Kollektivvertrag unterliegt, überhaupt zur Anwendung kommt.

Der OG...

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