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ASoK 11, November 2000, Seite 404

OGH: Rechtsanwaltsanwärter / Darlehen

1. Ein Darlehen eines Rechtsanwaltsanwärters an seinen Arbeitgeber, das in Wahrheit eine „stille und nach Erreichung der Eintragungsfähigkeit offizielle Beteiligung" an der geplanten Gesellschaft darstellen soll, verstößt gegen das Verbot des § 36 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwalts und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter, die vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag gemäß § 37 Z 1 RAO erlassen werden und denen Verordnungscharakter zukommt.

2. Eine Vereinbarung, die gegen das Verbot des § 36 der genannten Richtlinien verstößt, ist absolut nichtig. Es kann sich daher auch der Rechtsanwaltsanwärter darauf berufen, obwohl er das Geschäft in Kenntnis der Nichtigkeit abgeschlossen hat. – (§ 36 der RL für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwalts und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter 1977, § 879 ABGB)

( 9 Ob A 80/00 f)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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