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OGH: Verstoß gegen UWG
• 1. Die vertragliche Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes für einen Kommanditisten ist auf Grund der dispositiven Regelung des § 165 HGB zulässig. Dies gilt umso mehr, wenn dem betreffenden Gesellschafter auch als arbeitnehmerähnlichem Mitarbeiter ein derartiges Konkurrenzverbot hätte auferlegt werden dürfen und diesem durchaus bewusst war, dass er für die Zeit seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft nicht bei dem Konkurrenzunternehmen tätig sein durfte.
• 2. Das planmäßige Herüberziehen wichtiger Arbeitskräfte zu dem Zweck, die Erfahrungen und Leistungen des Mitbewerbers nutzbar zu machen und mit den abgeworbenen Kräften diesen Kunden „abzujagen", stellt einen sittenwidrigen Verstoß gegen § 1 UWG dar. – (§ 165 HGB, § 1 UWG)
( 8 Ob A 114/00 y)