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SWI 7, Juli 2022, Seite 365

Erste Erfahrungen mit der neuen Wegzugsbesteuerung in Deutschland

Happe/Boelsen (PIStB 2022, 176 ff) berichten über erste Erfahrungen mit der in Deutschland verschärften Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG. Eine dieser Verschärfungen besteht darin, dass die unverzinsliche, unbegrenzte Stundung der Steuer bei Wegzug von EU-/EWR-Bürgern in das EU-/EWR-Ausland abgeschafft wurde; gewährt wird nur noch eine Verteilung der Steuer über sieben Jahre in sieben gleichen Raten. Die Steuer soll zwar (weiterhin) nach § 6 Abs 5 dAStG bei einer Rückkehrabsicht entfallen, wobei es nach der Gesetzesbegründung auf eine Glaubhaftmachung der Rückkehrabsicht oder auf berufliche Gründe für die Abwesenheit nicht mehr ankommen soll. Ausreichend seien die bloße Absicht zur Rückkehr und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen dadurch die finanziellen Wirkungen der Wegzugsbesteuerung gemindert und die Mobilität erhöht werden. Happe/Boelsen zeigen allerdings auf, dass dieses Ziel in den ersten Praxisfällen von einigen Finanzämtern konterkariert werde, indem die Steuer nicht zum Zeitpunkt des Wegzugs entfallen soll, wie das Wort „Stundung“ impliziere, sondern erst bei Rückkehr erstattet werde. Klarheit soll ein dBMF-Schreiben bringen, das in Vorbereitung is...

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