Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Begriff Zahlungsunfähigkeit
• Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit i. S. d. Art. 2 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom umfasst auch den Fall der Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 2 A LöschG, der damit unter § 1 Abs. 1 Z 3 IESG zu subsumieren ist. – (§ 1 Abs. 1 Z 3 IESG, Art. 2 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom )
„Die Formulierung des § 1 Abs. 1 IESG enthält hinsichtlich der Aufzählung der der Konkurseröffnung gleichzuhaltenden Tatbestände in den Ziffern 1 bis 6 keinen Hinweis, dass nur diese Tatbestände im Sinne einer taxativen Aufzählung einer Konkurseröffnung gleich zu halten sind; ebenso wenig enthält sie den Hinweis, dass es sich um eine demonstrative Aufzählung handelt (es fehlt das regelmäßig verwendete Wort 'insbesondere'). Nach der Rechtsprechung (SZ 59/177; SZ 69/159 u. a.) schließt auch eine taxative Aufzählung eine erweiternde Auslegung nicht aus. Das bedeutet, dass die einer Konkurseröffnung gleichzuhaltenden Tatbestände, wenn es die Teleol...