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ASoK 11, November 2000, Seite 392

Urlaubsentschädigung - kein ersatzfähiger Drittschaden

Dr. Wolfgang Höfle

Urlaubsentschädigung – kein ersatzfähiger Drittschaden (§§ 1295, 1324, 1358 ABGB, § 9 UrlG)

, ARD 5158/9/2000

Urlaubsabfindung bzw. Urlaubsentschädigung, die ein Arbeitgeber einem bei einem Unfall verletzten und in der Folge dauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmer auszubezahlen hat, stellt keine Entgeltfortzahlung und daher keinen gegenüber dem am Unfall Schuld tragenden Dritten ersatzfähigen Drittschaden dar.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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