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Urlaubsentschädigung - kein ersatzfähiger Drittschaden
• Urlaubsentschädigung – kein ersatzfähiger Drittschaden (§§ 1295, 1324, 1358 ABGB, § 9 UrlG)
, ARD 5158/9/2000
Urlaubsabfindung bzw. Urlaubsentschädigung, die ein Arbeitgeber einem bei einem Unfall verletzten und in der Folge dauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmer auszubezahlen hat, stellt keine Entgeltfortzahlung und daher keinen gegenüber dem am Unfall Schuld tragenden Dritten ersatzfähigen Drittschaden dar.