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ASoK 11, November 2000, Seite 378

Die neue Arbeitsmittelverordnung

Ein weiterer Baustein der Neuregelungen des ArbeitnehmerInnenschutzrechtes

Dipl.-Ing. Ernst Piller

Mit der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) BGBl. II Nr. 164/2000 (in Kraft getreten am ) wurde ein weiterer Baustein in der Reihe der Neuregelungen des ArbeitnehmerInnenschutzrechtes erlassen. Gerade hier war der Bedarf an einer Neufassung besonders groß, da die bisherigen auf Gesetzesstufe übergeleiteten Vorschriften außerordentlich unübersichtlich waren, mitunter sogar inhaltliche Überschneidungen aufwiesen. Weiters wurden mit der Arbeitsmittelverordnung auch die Anforderungen der RL 95/63/EG zur Änderung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG in nationales Recht umgesetzt.

Einleitung und Vorbemerkungen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, regelt nur die grundlegenden Anforderungen betreffend Arbeitsmittel. Bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung waren die bisher geltenden Vorschriften auf Gesetzesstufe übergeleitet. Diese Vorschriften waren allerdings mit dem System der EG-Richtlinien nur zum Teil vereinbar, weil sie z. B. auch die Beschaffenheit regelten. Durch die Arbeitsmittelverordnung werden die Mindestanforderungen der EG-Richtlinien umgesetzt, darüber hinaus erfolgt eine generelle Rechtsbereinigung.

Anwendungsbereich

Die Arbeitsmittelverordnung regelt die Benutzung von Arbeitsmitteln in Arbeitsstätten, auf auswärtigen Arbeitsstellen und auf Baustellen im Sinne des ASchG. St...

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