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ASoK 11, November 2000, Seite 373

EuGH entscheidet erstmals über die Anwendbarkeit der Richtlinie 77/187/EWG auf Privatisierungen

Privatisierungen als Betriebsübergang

Michael Friedrich

Der EuGH hat erstmals im Urteil in der Rechtssache Collinoüber den Umfang der Anwendbarkeit der Betriebsübergangsrichtlinie auf Privatisierungen entschieden. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Fall, „in dem eine Stelle, die öffentliche Telekommunikationsdienste betreibt und von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten Einrichtung verwaltet wird, auf Grund von Entscheidungen staatlicher Stellen entgeltlich in Form einer Verwaltungskonzession auf eine privatrechtliche Gesellschaft übergeht, die von einer anderen öffentlichen Einrichtung gegründet worden ist, die alle Aktien dieser Gesellschaft hält", vom Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187/EWG erfasst ist. Jedoch könnten sich auf den Schutz der Richtlinie nur jene vom Übergang betroffenen Personen berufen, die nach nationalem Arbeitsrecht als Arbeitnehmer geschützt waren.

Der Rechtssache Collino lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Kläger des Ausgangsverfahrens, Herr Collino und Frau Chiappero, waren bei der staatlichen Einrichtung, die landesweit die öffentlichen Fernmeldeanlagen verwaltete, installierte und betrieb, beschäftigt. Durch Dekret des zuständigen Ministers wurde einer extra hierzu gegründeten privaten Gese...

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