ZustG § 36. Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen
Zustelldienst, BGBl. I Nr. 40/2017, gültig von 13.04.2017 bis 30.11.2019
3. Abschnitt Elektronische Zustellung
§ 36. Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst
Für die Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst gilt § 35 mit der Maßgabe, dass die gemäß Abs. 3 letzter Satz übermittelten Daten nicht als Zustellnachweis gelten.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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