ZustG § 36. Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst, BGBl. I Nr. 40/2017, gültig von 13.04.2017 bis 30.11.2019

3. Abschnitt Elektronische Zustellung

§ 36. Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst

Für die Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst gilt § 35 mit der Maßgabe, dass die gemäß Abs. 3 letzter Satz übermittelten Daten nicht als Zustellnachweis gelten.

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