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SWI 2, Februar 2013, Seite 91

VwGH zur Option auf die unbeschränkte Steuerpflicht bei Auslandsverlusten

Rudolf Weninger

Es ist auf die „nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte“ abzustellen.

§ 1 Abs. 4 zweiter Satz EStG stellt auf das Welteinkommen ab und verlangt seine Teilung in einen der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Teil einerseits und die übrigen Einkünfte andererseits.

Auslandsverluste sind nicht ohne Einfluss auf die „Steuerkraft“ – der Ansatz der im Ausland nicht berücksichtigten Verluste ist daher zuzulassen.

Herr D ist ein in Belgien wohnhafter deutscher Staatsangehöriger, der in den Jahren 2004 und 2005 als Kommanditist an einer deutschen KG beteiligt ist, die im Jahr 2004 Erträge aus der Beteiligung an einer österreichischen KG und aus der Veräußerung dieser Beteiligung erzielt. Im Jahr 2004 erleidet er in Deutschland einen Verlust aus Gewerbebetrieb in der Höhe von etwa 819.000 Euro; sein zu versteuerndes Einkommen im Wohnsitzstaat Belgien beträgt in diesem Jahr nicht ganz 12.000 Euro. Er beantragt beim österreichischen Finanzamt, ihn als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 EStG erfüllt seien. Gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom , RV/2721-W/06, erhebt das Finanzamt Amtsbeschwerde.

Der...

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