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SWI 2, Februar 2013, Seite 90

Pauschalbesteuerung ausländischer schwarzer Investmentfonds

Ebenso wie in Österreich werden auch in Deutschland Anleger jener ausländischen, sog. schwarzen Investmentfonds pauschal besteuert, die ihre Erträge nicht offen ausweisen. Der bis 2003 anzuwendende § 18 AuslInvestmG wurde aber vom BFH in zahlreichen Urteilen als europarechtswidrig eingestuft, weil in- und ausländische Investmentvehikel unterschiedlich behandelt wurden. Der deutsche Gesetzgeber hat versucht, diese Ungleichbehandlung durch § 6 InvStG dadurch zu beseitigen, dass nunmehr auch vergleichbare Erträge inländischer Investmentvehikel pauschal besteuert werden. Formell wurde damit die Ungleichbehandlung beseitigt; materiell besteht diese aber weiter fort, weil es auch in Deutschland schon aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine inländischen Investmentvehikel gibt, die ihre Erträge nicht offen ausweisen. Geurts (IStR 2012, 953 ff.) analysiert drei jüngere Entscheidungen deutscher Finanzgerichte, in denen verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen diese bloß formale Gleichstellung in § 6 InvStG erhoben wurden. Geurts weist auch darauf hin, dass ein Ausweg in Deutschland der in Österreich bereits praktizierte Weg wäre, die Erträge schwarzer Investmentfonds zu schätzen und d...

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