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Kilometergelder, Drittanstellung und wieder kein Werkvertrag
Im Zuge einer GPLA (nunmehr GPLB) kam es zur Nachversteuerung von Aufwandsentschädigungen und Kilometergeldern der Geschäftsführerin, zur Aberkennung der Drittanstellung eines weiteren Geschäftsführers und zur Qualifizierung von bisher auf Basis von Werkverträgen tätigen Ärzten als Arbeitnehmer. Das BFG bestätigte die Nachversteuerung und die Umqualifizierung der Werkverträge in Dienstverträge, nicht jedoch die Aberkennung der Drittanstellung. Einmal mehr nützte es der Beschwerdeführerin nichts, dass vorangegangene Prüfungen an den vorliegenden Sachverhalten nichts auszusetzen hatten ().
Sachverhalt 1: Nachversteuerung von Kilometergeldern
Die Beschwerdeführerin ist ein im Kur- und Reha-Bereich tätiger Gesundheitsbetrieb mit Sitz in A. Die Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin war im Prüfzeitraum 2010 bis 2012 auch bei der Beteiligungsgesellschaft sowie weiteren zum Unternehmenskreis gehörigen Gesellschaften als Arbeitnehmerin ohne schriftlichen Dienstvertrag tätig. Die Beschwerdeführerin gab an, dass mit der Geschäftsführerin zwei Dienstorte mündlich vereinbart waren (am Betriebssitz der Beschwerdeführerin A und ein Büro im Ort B, an dem die Geschä...