1. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens
1. Hauptstück Das Strafverfahren und seine Grundsätze
§ 4.
Privatrechtliche Ansprüche aus strafbaren Handlungen sind auf Antrag des Geschädigten im Strafverfahren mitzuerledigen, wenn nicht die Notwendigkeit weiterer Ausführung eine Verweisung vor die Zivilgerichte als unerläßlich erscheinen läßt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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