5. TEIL Besondere Verfahren
22. Hauptstück Verfahren vor dem Bezirksgericht
2. Abschnitt Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte
§ 481.
Gegen Entscheidungen des Bezirksgerichtes, insofern sie der Berufung nicht unterliegen, steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde an den Gerichtshof erster Instanz binnen vierzehn Tagen zu.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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