5. TEIL Besondere Verfahren
22. Hauptstück Verfahren vor dem Bezirksgericht
2. Abschnitt Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte
§ 479.
Gegen die Urteile der Gerichtshöfe erster Instanz über eine gemäß den §§ 463, 464 und 478 an sie gelangte Berufung ist nur die Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof zur Wahrung des Gesetzes (§§ 33 und 292) zulässig.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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