5. TEIL Besondere Verfahren
22. Hauptstück Verfahren vor dem Bezirksgericht
2. Abschnitt Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte
§ 463.
III. Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte
Gegen Urteile der Bezirksgerichte, die gegen einen Anwesenden ergangen sind, ist nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig, und zwar an den Gerichtshof erster Instanz, in dessen Sprengel das Bezirksgericht liegt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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