4. TEIL Haupt- und Rechtsmittelverfahren
14. Hauptstück Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Schöffengericht und Rechtsmittel gegen dessen Urteile
II. Rechtsmittel gegen das Urteil
§ 281a.
Der Umstand, daß der Gerichtshof zweiter Instanz, der die Versetzung in den Anklagestand ausgesprochen hat (§§ 214 und 218), nicht zuständig war, kann durch eine gegen das Endurteil gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden.
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