1. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens
1. Hauptstück Das Strafverfahren und seine Grundsätze
§ 10.
II. Gerichtshöfe erster Instanz
Den Gerichtshöfen erster Instanz obliegt:
1. die Führung von Vorerhebungen und Voruntersuchungen wegen aller Verbrechen und wegen der nicht den Bezirksgerichten zur Aburteilung zugewiesenen Vergehen;
2. die Hauptverhandlung und die Urteilsfällung wegen aller Verbrechen und Vergehen, die weder den Geschworenengerichten noch den Bezirksgerichten zur Aburteilung zugewiesen sind;
3. die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse der Bezirksgerichte.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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