3. Abschnitt Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 4. Anwendungsbereich
Anforderungen für die Verwendung von
Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht
vorliegen
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen und die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023
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