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StGB § 63. Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge, BGBl. Nr. 60/1974, gültig ab 01.01.1975

Allgemeiner Teil

Siebenter Abschnitt Geltungsbereich

§ 63. Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge

Die österreichischen Strafgesetze gelten auch für Taten, die auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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