StGB § 30. Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im
Gesetz bestimmten Obergrenze, BGBl. Nr. 60/1974, gültig ab 01.01.1975
Allgemeiner Teil
Dritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen
§ 30. Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze
Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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