Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 7, Juli 2016, Seite 29

Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung

Petra Vrignaud

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Bei sogenannten „Phantom Shares“ handelt es sich typischerweise um eine variable Vergütungsmethode, bei welcher der Arbeitnehmer Auszahlungen erhält, die den Wert imaginärer „Shares“ (= Wertpapiere, Aktien) widerspiegeln. In der vorliegenden EAS-Auskunft wurde klargestellt, dass derartige Zahlungen jedenfalls dann unter „Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen“ im Sinne des Art 15 OECD-MA fallen, wenn ein entsprechender Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit besteht (analog zu „Stock-Options“ müssen auch derartige Vergütungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses gewährt werden).

Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement

Wird das Besteuerungsrecht im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit aufgrund von Art 15 OECD-MA dabei nicht dem Ansässigkeits-, sondern dem Tätigkeitsstaat (hier: Polen) zugewiesen, gilt dies somit auch für allfällige, aus den besagten „Phantom Shares“ generierte Vergütungen. Dies würde im konkreten Fall selbst dann gelten, wenn es im Tätigkeitsstaat Polen aufgrund na...

Daten werden geladen...