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Änderungen der Erbschaftssteuer in den USA nach der Steuerreform 2010
Das Erbschaftssteuerrecht ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus politischer Auseinandersetzungen in den USA gerückt. Die zum Teil als „death tax“ in den USA negativ behaftete Erbschaftssteuer wurde schließlich im Jahr 2001 durch den Economic Growth and Tax Relief Reconciliation Act (EGTRRA) 2001 grundlegend reformiert. So wurde im Zuge des EGTRRA 2001 das schrittweise Auslaufen der Erbschaftssteuer bis 2010 beschlossen. Aufgrund bestimmter Haushaltsvorgaben war das EGTRRA 2001 jedoch so ausgelegt, dass die Erbschaftssteuer ab 2011 wieder auf Basis der Rechtslage vor 2001 auflebt (sunset provision). Dennoch drohte damit aber, dass ohne eine notwendige gesetzliche Änderung nur auf Erbfälle des Jahres 2010 keine Erbschaftssteuer erhoben wird. Der US-amerikanische Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund in den letzten Tagen des Jahres 2010 eine Reformierung der Vorschriften der US-amerikanischen Erbschaftssteuer durch den Tax Relief Act 2010 vorgenommen, die zum Teil auch für Erbfälle ab 2011 von Bedeutung ist. Diese für die US-amerikanische Erbschaftssteuer relevanten Änderungen werden von Cortez (IWB Nr. 22 vom , 866 ff.) umfassend erläutert.