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PV-Info 7, Juli 2016, Seite 27

Aktuelle Judikatur zur Elternteilzeit

Judith Morgenstern

Immer wieder hat sich der OGH mit Streitigkeiten in Bezug auf die Inanspruchnahme einer – gesetzlichen oder vereinbarten – Elternteilzeit auseinanderzusetzen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über jüngst dazu ergangene Entscheidungen.

Dauer des Entlassungs-und Kündigungsschutzes bei zu vereinbarender Elternteilzeit

Wenn das Dienstverhältnis nicht ununterbrochen drei Jahre gedauert hat und in einem Betrieb weniger als 20 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt werden, besteht kein Anspruch auf Elternteilzeit (§ 15h Abs 1 MSchG; § 8 Abs 1 VKG). Ein Arbeitnehmer kann aber auch bei fehlendem Anspruch auf Elternteilzeit diese bei seinem Arbeitgeber beantragen. Kommt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wunsches auf Elternteilzeit keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande, so kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Einwilligung in eine Teilzeitbeschäftigung einschließlich deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß klagen (§ 15l Abs 2 MSchG; § 8d Abs 2 VKG).

Sachverhalt

Im gegenständlichen, vom OGH entschiedenen Fall () gab ein Verkaufsleiter am seinen Wunsch auf Elternteilzeit ab bekannt. Da nicht mindestens 20 Arbeitnehmer in diesem Betrieb beschäftigt waren, bestand kein Anspruch auf Elternteilzeit. In einer Besprechung mit seinem Arbeitgeber lehnte dieser am

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