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SWI 1, Jänner 2012, Seite 41

EuGH: Keine Gesellschaftsteuer bei Verpflichtung zur Verlustabdeckung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom , Rs. C-492/10, Immobilien Linz, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des UFS, Außenstelle Linz, über die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht bei Zuschüssen aufgrund einer Verlustabdeckungsverpflichtung. Dieses Ersuchen erging in einem Rechtsstreit zwischen der Immobilien Linz GmbH & Co. KG (in weiterer Folge: Immobilien Linz) und dem Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (in weiterer Folge: Finanzamt) über die Erhebung von Gesellschaftsteuer auf die Übernahme von 2006 entstandenen Verlusten dieser Gesellschaft durch die Stadt Linz, die alleinige Gesellschafterin dieser Gesellschaft.

Der Gemeinderat der Stadt Linz beschloss in der Sitzung vom , das Liegenschaftsvermögen der Stadt in die Immobilien Linz auszugliedern und dieser die Aufgaben der laufenden Vermögensverwaltung und -verwertung zu übertragen. In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, dass die Stadt Linz der Immobilien Linz ab dem Rechnungsjahr 2005 einen jährlichen Gesellschafterzuschuss in Höhe des im jeweiligen Haushaltsvoranschlag dafür präliminierten Betrags gewährt. Mit Gesellschaftsvertrag vom wurde die Immobilien Linz gegründet.

Am genehmigte der Aufsichtsrat der Immobilien Linz eine...

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