V. Wirksamkeitsbeginn und Außerkraftsetzung älterer Rechtsvorschriften
Artikel II (Anm.: zu § 9, LGBl. Nr. 31/1963)
(1) Dieses Gesetz tritt mit in Kraft.
(2) § 9 Abs. 1 zweiter Satz des Benützungsgebührengesetzes in der Fassung des Art. I findet erstmals auf die für das Jahr 1993 zu leistenden Benützungsgebühren Anwendung. Für die Erlassung diesbezüglicher Verordnungen gilt Abs. 3.
(3) Verordnungen auf Grund des § 9 Abs. 4 zweiter Satz des Benützungsgebührengesetzes in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes können bereits vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt mit Wirksamkeit aber frühestens ab diesem erlassen werden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
WAAAA-77088