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EuGH: Keine Erstattung unionsrechtswidrig erhobener überwälzter Steuern an Endabnehmer
Im Urteil vom , Rs. C-94/10, Danfoss und Sauer-Danfoss, befasste sich der EuGH mit der Frage, ob unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben auf Mineralöle an den Erwerber, auf den die Steuer übergewälzt wurde, zu erstatten sind und der durch die Erhebung dieser rechtswidrigen Abgabe entstandene Schaden zu ersetzen ist. Vom bis zum kaufte Danfoss bei verschiedenen dänischen Ölgesellschaften Schmieröl; die Ölgesellschaften entrichteten die Mineralölsteuer bei der dänischen Staatskasse und wälzten dann den Gesamtbetrag von 6.108.054 DKK auf Danfoss ab. Vom bis zum verkaufte Danfoss einen Teil dieser Öle an Sauer-Danfoss weiter und bezog in deren Verkaufspreis den Betrag der Mineralölsteuer in Höhe von insgesamt 1.686.096 DKK ein.
Nach der Verkündung des Braathens (Rs. C-346/97, Slg. 1999, I-3419), das durch das Urteil vom , Kommission/Italien (Rs. C‑437/01, Slg. 2003, I-9861), bestätigt wurde, wonach die Einführung einer indirekten Abgabe auf von der harmonisierten Verbrauchsteuer befreite Erzeugnisse Art. 8 Abs. 1 lit. b der RL 92/81 jede praktische Wirksamkeit nehmen würde und daher nicht auf Art. 3 Abs. 2 der RL 92/12 gestützt werden k...