Oö. LuftREnTG § 50. Dingliche Bescheidwirkung, LGBl.Nr. 29/2012, gültig ab 01.04.2012

XIV. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 50. Dingliche Bescheidwirkung

Die Wirksamkeit der nach diesem Landesgesetz erlassenen Bescheide, ausgenommen Bescheide gemäß § 26 Abs. 1 und § 47, wird durch einen Wechsel in der Verfügungsbefugnis über die Anlage, auf die sich der Bescheid bezieht, nicht berührt. (Anm: LGBl.Nr. 29/2012)

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAA-77021