Oö. LuftREnTG § 50. Dingliche Bescheidwirkung, LGBl.Nr. 29/2012, gültig ab 01.04.2012
XIV. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 50. Dingliche Bescheidwirkung
Die Wirksamkeit der nach diesem Landesgesetz erlassenen Bescheide, ausgenommen Bescheide gemäß § 26 Abs. 1 und § 47, wird durch einen Wechsel in der Verfügungsbefugnis über die Anlage, auf die sich der Bescheid bezieht, nicht berührt. (Anm: LGBl.Nr. 29/2012)
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