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Oö. BauTV 2013 § 13. , LGBl.Nr. 66/2020, gültig ab 01.09.2020

2. HAUPTSTÜCK Besondere bautechnische Vorschriften

§ 13.

Entfallen(Anm: LGBl. Nr. 66/2020)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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